der Alltrucks GmbH & Co KG, Perchtinger Straße 6, 81379 München

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäfte und Aufträge zwischen der Alltrucks GmbH & Co. KG („ALLTRUCKS“) und ihren Auftraggebern (insbesondere ALLTRUCKS-Partnern) („Auftraggeber“), auch bezüglich aller zum Leistungsangebot von ALLTRUCKS gehörender Dienstleistungen wie Lizenzierungen, Schulungen, Trainings und Hotlineangeboten, die auch über das Online-Portal von ALLTRUCKS bestellbar sind, und insbesondere auch für den jeweiligen Werkstattvertrag mit den ALLTRUCKS-Partnern selbst. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge und Aufträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB in jedem Einzelfall erfolgen muss.

1.2 Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen von Auftraggebern wird hiermit widersprochen. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn ALLTRUCKS diesen im Einzelfall ausdrücklich zustimmt. Diese AGB gelten auch, wenn ALLTRUCKS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen für den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

1.3 Im Einzelfall getroffene individuelle Abreden mit dem Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher individueller Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform bzw. die Bestätigung von ALLTRUCKS in Textform zwingend notwendig.

1.4 Auftraggeber kann nur eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sein, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).


2. Vertragsumfang und Vertragsschluss

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg. ALLTRUCKS ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Mitarbeitern, fachkundiger Dritter sowie datenverarbeitender Unternehmen zu bedienen.

2.2 Alle von ALLTRUCKS angebotenen Leistungen, auch solche, die über das von ALLTRUCKS betriebenen Online-Portal vertrieben werden, stellen rechtlich unverbindliche und freibleibende Angebote dar und dienen als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

2.3 Verbindlich sind Angebote von ALLTRUCKS nur ausnahmsweise und im Einzelfall dann, wenn ausdrücklich als verbindlich durch ALLTRUCKS bezeichnet werden. An verbindliche Angebote ist ALLTRUCKS nur bis zu dem im Angebot bezeichneten Zeitpunkt, längstens aber bis zum Ablauf von vier Wochen nach Absendung des Angebots gebunden.

2.4 Bindende Verträge kommen durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen ALLTRUCKS und Auftraggeber, den tatsächlichen Beginn der entsprechenden Auftragsausführung durch ALLTRUCKS oder durch finales Betätigen einzelner Bestellfelder durch den Auftraggeber, die im Online-Portal von ALLTRUCKS ausdrücklich als Bestellfelder für verbindliche Bestellung gekennzeichnet sind, zustande. Bestellt der Auftraggeber die Ware über das Online-Portal, wird der Zugang der Bestellung durch ALLTRUCKS unverzüglich bestätigt.


3. Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt sowohl ALLTRUCKS als auch seine Gesellschafter von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Maßnahmen, Geschäftsausübung und/oder sonstigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere wegen mangelhafter Erbringung von Werkstattleistungen durch den Auftraggeber, gegen ALLTRUCKS bzw. dessen Gesellschafter geltend machen, und erstattet ALLTRUCKS bzw. dessen Gesellschaftern unverzüglich alle Aufwendungen, Schäden und sonstige Nachteile, die diesen infolgedessen entstehen.

3.2 ALLTRUCKS ist berechtigt, den Auftraggeber auf Basis der jeweiligen Ergebnisse der Audit- und Partnerbewertungen verschiedenen Leistungsklassen zuzuordnen. Dies ist Basis für spätere Entwicklungs- und Verbesserungsmaßnahmen der Auftraggeber und des Werkstatt-Konzepts.

3.3 Die Audit- und Partnerbewertung wird von ALLTRUCKS regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Über die Veränderungen und die jeweils aktuelle Version wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. Erzielt der Auftraggeber bei der Audit- und Partnerbewertung nicht das vorgegebene Mindestniveau, so wird die Audit- und Partnerbewertung innerhalb von drei Monaten zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers wiederholt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Vereinbarte Preise sind, soweit nicht anders vereinbart oder nicht über das Online-Portal bereits als Bruttopreis ausgegeben, Nettopreise in EUR zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden dem Auftraggeber nachberechnet. Der vereinbarte Preis ist sofort zur Zahlung fällig.

4.2 ALLTRUCKS behält sich das Recht vor, vereinbarte Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Dies wird ALLTRUCKS dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.

4.3 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform.

4.4 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist ALLTRUCKS befugt, alle Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, noch ausstehende Leistungen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder von den bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug ist ALLTRUCKS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen, wenn der Auftraggeber nicht einen geringeren oder ALLTRUCKS einen höheren Schaden nachweist.

4.5 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungs¬ver¬weigerungs-rechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Stornobedingungen für Präsenzseminare und Trainings

5.1 Von ALLTRUCKS angebotene Kurse und Trainings, die der Auftraggeber über das Online-Portal buchen kann, können seitens des Auftraggebers kostenfrei bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert werden. Erfolgt die Stornierung seitens des Auftraggebers bis zu 15 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.

5.2 Erfolgt die Stornierung seitens des Auftraggebers zu einem späteren Zeitpunkt als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder erscheint der Auftraggeber nicht zum Veranstaltungstermin, fällt die Vergütung in voller Höhe an.

5.3 Bei Ausfall von Kursen oder Trainings aufgrund von Krankheiten von Referenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung der entsprechenden Veranstaltung. ALLTRUCKS hat das Recht zur Neuterminierung der Veranstaltung innerhalb der auf den ursprünglichen Termin folgenden vier Wochen. Kommt kein Ersatztermin zustande, fällt eine Vergütung nicht an.

5.4 ALLTRUCKS haftet in allen Fällen nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Auch für mittelbare/indirekte Schäden, wie insbesondere entgangene Gewinne oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Alltrucks haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.5 ALLTRUCKS hat darüber hinaus das Recht, gebuchte Kurse und Trainings ohne weitere Angabe von Gründen jederzeit, spätestens aber bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, abzusagen.

6. Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der ALLTRUCKS sonstigen angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm anderweitig obliegende Mitwirkungspflicht, ist ALLTRUCKS berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist mit Kündigungsandrohung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist ALLTRUCKS zur fristlosen Kündigung des Auftrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch von ALLTRUCKS auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn ALLTRUCKS von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Sofern nicht im Einzelfall eine anderweitige Regelung getroffen wird, ist die Haftung für von ALLTRUCKS verursachte Schäden aus dem zwischen dem Auftraggeber und ALLTRUCKS bestehenden Leistungsverhältnis je Einzelfall auf maximal EUR 100.000,00 beschränkt. Im Schadensfall ist ALLTRUCKS ermächtigt, einen etwaigen Freistellungsanspruch gegenüber dem Versicherer schuldbefreiend an den Auftraggeber abzutreten.

7.2 ALLTRUCKS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit für die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Daten („Informationen“). Änderungen, länderspezifische Varianten, Irrtümer oder Fehler bezüglich der Informationen können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

7.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sowohl die Fahrzeugidentifikation als auch die Ausrüstung des zu reparierenden Fahrzeugs oder Produktes mit den angefragten Informationen übereinstimmt. Eine Haftung von ALLTRUCKS für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder falsch interpretierte Informationen entstehen, ist ausgeschlossen. Eine Haftung von ALLTRCUKS ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht mehr aktuelle Informationen verwendet, die in aktualisierter Version bereits zur Verfügung stehen. Erstellt der Auftraggeber Druckversionen von Informationen so hat er diese stets auf ihre Aktualität zu überprüfen.

7.4 ALLTRUCKS haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der nachfolgenden Verpflichtung entstehen:

  • der Auftraggeber wird bei der Ausführung und hiermit zusammenhängenden Arbeiten nur geschultes Personal einsetzen;
  • der Auftraggeber wird nur geeignete Prüfeinrichtungen bzw. Werkzeuge einsetzen;
  • der Auftraggeber führt nach Abschluss der Reparaturarbeiten jeweils einen Funktionstest mit dem Fahrzeug aus.

7.5 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ALLTRUCKS, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ALLTRUCKS beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) von ALLTRUCKS, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ALLTRUCKS beruhen.

7.6 Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, sofern es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ALLTRUCKS beruhen und/oder es sich nicht um einen sonstigen Schaden handelt, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ALLTRUCKS, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ALLTRUCKS beruht. Der Kenntnis steht die grobfahrlässige Unkenntnis gleich.

7.7 Soweit ein Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenssachverhalt abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet ALLTRUCKS nur für etwaig damit verbundene Nachteile des Auftraggebers (z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile) bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

7.8 Das Recht von ALLTRUCKS, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

8. Nutzungsrechte

8.1 Sämtliche Rechte an allen von ALLTRUCKS für den Auftraggeber erbrachten Leistungen, einschließlich aller überlassener Materialien (z. B. Präsentationen, Designs, Ideen, Skizzen, Konzepte, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von ALLTRUCKS und können von ALLTRUCKS jederzeit zurückverlangt werden. ALLTRUCKS räumt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an den von im Rahmen des jeweiligen Auftrages für den AUFTRAGEBER erbrachten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB, eines gesonderten Vertrages zwischen ALLTRUCKS und dem Auftraggeber oder einer separaten Nutzungsvereinbarung ein.

8.2 Veränderungen an den durch ALLTRUCKS erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ALLTRUCKS zulässig.

8.3 Die Nutzung aller im Rahmen der von ALLRTRUCKS erbrachten Leistungen zur Verfügung gestellten Materialien, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ALLTRUCKS erlaubt. Insbesondere ist jede über die vereinbarte vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Verbreitung ohne die ausdrückliche Zustimmung von ALLTRUCKS untersagt.

8.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte an den von ALLTRUCKS für den Auftraggeber erbrachten Leistungen in irgendeiner Form an Dritte zu übertragen.

8.5 ALLTRUCKS ist berechtigt, die erbrachten Leistungen im Rahmen von Eigenwerbung, auch im Internet und im Rahmen von Wettbewerben, zu verwenden.

9. Versicherungsschutz

Der Auftraggeber ist gehalten, für ausreichenden, marktüblichen Versicherungsschutz zu sorgen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher sich aus der Vertragsbeziehung mit ALLTRUCKS ergebenden Pflichten. Der Auftraggeber wird ALLTRUCKS das Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes auf Anforderung nachweisen.

10. Vertraulichkeit, Schweigepflicht gegenüber Dritten

10.1 Alltrucks ist befugt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Zweckbestimmung der erteilten Aufträge maschinell zu erheben, in einer automatisierten Datei zu verarbeiten sowie an ein Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung als auch an mit ALLTRUCKS verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG zu übertragen. Der Auftraggeber stimmt hiermit ausdrücklich der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu und befreit ALLTRUCKS insofern von der Schweigepflicht. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch bei ALLTRUCKS Auskunft über die gespeicherten Daten. Er hat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.

10.2 Dies gilt auch für personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass eine gültige Vereinbarung zwischen Auftraggeber und eigenem Mitarbeiter besteht, in welcher der Mitarbeiter zustimmt, dass der Auftraggeber notwendige Daten des Mitarbeiters zur Erbringung der von ALLTRUCKS angebotenen Dienstleistung an ALLTRUCKS oder einem anderen von ALLTRUCKS beauftragten Dritten übermittelt und diese dort gespeichert werden, sofern es sich um Daten für die Erbringung der Dienstleistungen und zur Erstellung einer Dienstleistungshistorie handelt. Der Mitarbeiter des Auftraggebers erhält auf Wunsch bei ALLTRUCKS Auskunft über die gespeicherten Daten. Er hat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.

10.3 Soweit der Auftraggeber der Schweigepflicht gegenüber Dritten unterliegt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese Dritten ihn – vor der Weitergabe von Daten der Dritten an ALLTRUCKS – von der Schweigepflicht befreien.

10.4 ALLTRUCKS verpflichtet sich, Stillschweigen über die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers zu bewahren. Das gleich gilt für den Auftraggeber in Bezug auf ihn im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordener vertraulicher Informationen über ALLTRUCKS. Die Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zu Stande kommt.

10.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm aufgrund der mit ALLTRUCKS bestehenden Vertragsbeziehung überlassenen oder zugänglich gemachten Kenntnisse, Unterlagen, Hilfsmittel, Informationen und sonstigen Gegenstände ausschließlich zur Erfüllung der von ihm im Rahmen dieses Vertrages übernommenen Aufgaben zu verwenden und sie im Übrigen weder Dritten zu überlassen oder zur Kenntnis zu geben, noch sie im Interesse oder zum Vorteil Dritter zu gebrauchen.

11. Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund und Folgen der Vertragsbeendigung

11.1 Die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist ist nach vorheriger Abmahnung jederzeit zulässig, wenn ein Vertragsteil so gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt, dass der anderen Vertragspartei bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.

11.2 Darüber hinaus ist ALLTRUCKS neben den bestehenden gesetzlichen Kündigungsrechten berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:

  • konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Auftraggeber vertragliche Verpflichtungen, auf deren mangelfreie, vollständige und rechtzeitige Erfüllung ALLTRUCKS im Verhältnis zu seinen Vertragspartnern angewiesen ist, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht rechtzeitig in der geschuldeten Weise erfüllen wird, oder
  • der Auftraggeber Zahlungen an ALLTRUCKS einstellt, d.h. dauerhaft und endgültig verweigert, oder
  • eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer wesentlichen Vertragspflicht gegenüber ALLTRUCKS gefährdet ist, oder
  • Inhaber oder Geschäftsführung des Auftraggebers wechseln oder wenn in dem Beteiligungsverhältnis eine nicht nur unwesentliche Veränderung eintritt, es sei denn, der Auftraggeber hat dies – bei Wechsel von Inhaber oder Geschäftsführung mit ausreichendem Qualifikationsnachweis – vorher mitgeteilt und die Zustimmung von ALLTRUCKS erhalten. Die Zustimmung wird nicht verweigert, wenn berechtigte ALLTRUCKS-Interessen nicht berührt werden, oder
  • der Auftraggeber trotz Abmahnung den Versicherungsschutz nach Ziffer 9 nicht nachweist
  • der Auftraggeber bei der regelmäßigen Audit- und Partnerbewertung wiederholt die geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt.

11.3 Im Übrigen steht ALLTRUCKS ein Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu, wenn:

  • beim Auftraggeber der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt, oder
  • beim Auftraggeber der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit eintritt oder sich eine Überschuldung des Auftraggeber abzeichnet, oder
  • vom Auftraggeber über das Vermögen oder den Betrieb des Auftraggeber die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird.

11.4 Etwaige Ansprüche des Auftraggebers aufgrund einer außerordentlichen Kündigung durch ALLTRUCKS aus den in Ziffern 11.2 und 11.3 genannten Gründen sind ausgeschlossen.

11.5 Nach Ende der Vertragsbeziehung sind alle Bezeichnungen, Namen, Marken und sonstigen Kennzeichnungen von ALLTRUCKS unverzüglich zu entfernen oder, wenn damit versehenes Eigentum des Auftraggebers weiterverwendet werden soll, unkenntlich zu machen. Unterlagen, Hilfsmittel und sonstige Gegenstände und alle sonst kostenlos überlassenen Gegenstände sind unverzüglich und unaufgefordert an ALLTRUCKS zurückzugeben.

11.6 Der Auftraggeber wird alles unterlassen, was auf den Fortbestand der Vertragsbeziehung mit ALLTRUCKS schließen lassen könnte, wie insbesondere die Weiterverwendung der grafischen Gestaltung der ALLTRUCKS- Kennzeichnung im Hinblick auf deren Farbe und Form, unabhängig von deren Beschriftung.

11.7 Sämtliche Verpflichtungen im Rahmen der Beendigung der Vertragsbeziehung sind unabhängig davon zu erfüllen, ob der Auftraggeber gegen ALLTRUCKS Ansprüche hat oder geltend macht. Im Falle der Nichterfüllung binnen 30 Tagen nach Ende der Vertragsbeziehung ist ALLTRUCKS berechtigt, vom Auftraggeber eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verlangen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlich die deutsche Version dieser AGB ist bindend.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München. ALLTRUCKS ist berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

12.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber ALLTRUCKS abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

12.4 Hinweise auf die gesetzlichen Regelungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht ausdrücklich, soweit möglich, ausgeschlossen werden.

12.5 Soweit eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sind berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien vereinbaren bereits, dass anstelle der unwirksamen Klausel eine Klausel als vereinbart gilt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel weitestgehend entspricht.

 

Stand: 01.05.2019